Der Zweck, die Struktur und die Arbeitsweise des Vereins sind in der Satzung geregelt. Gemäß § 10 b Einkommensteuergesetz sind Sach- und Geldspenden sowie die Mitgliedsbeiträge einkommensteuerlich begünstigt. Für alle in einem Kalenderjahr getätigten Spenden wird eine Zuwendungsbestätigung zugestellt.
